Was tun im Trauerfall?
Ist jemand zu Hause verstorben, ...
Ist jemand zu Hause verstorben, muss ein Arzt verständigt werden, der den Tod feststellt und eine Totenbescheinigung ausstellt. Dies kann der Hausarzt sein oder der Hausärztliche Notdienst (141). Nehmen Sie sich für den Abschied von Ihrem lieben Menschen die Zeit, die Sie brauchen. Es ist Ihr Abschied und Sie sollten Ihn so begehen können, wie es für Sie richtig ist.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder in einem Seniorenheim
Die Verständigung des Arztes wird von der Einrichtung veranlasst.
Ist der Tod durch ein Unglück eingetreten ...
oder wird ein Verstorbener aufgefunden, ist ein Arzt und die Polizei zu verständigen. Sobald der Arzt informiert wurde, nehmen Sie bitte auch Kontakt mit uns auf unter: +43 (0) 699 / 1924 3650 – Wir sind rund um die Uhr für Sie da!
Diese Unterlagen sind bei einem Todesfall hilfreich:
- Geburtsurkunde oder Taufschein der/des Verstorbenen
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Sterbeurkunde das Ehepartners (Wenn verwitwet)
- Scheidungsdekret (Wenn geschieden)
- Foto für die Trauerdrucksorten (Parte, Totenbild, …)
- Bei minderjährigen Verstorbenen: die Geburtsurkunde der Mutter oder die Heiratsurkunde der Eltern
- Kleidung des Verstorbenen (Schuhe sind nicht üblich)
- Eventuelle Beigaben, z.B. Fotos, Stofftiere, Rosenkranz
- Versicherungspolizze einer eventuell vorhandenen Sterbeversicherung
